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Baby-Kinderartikel und Kleidung über Rundumskind Tirol verkaufen - so geht´s!

WARENANNAHME

  • Die Warenannahme erfolgt nach telefonischer Vereinbarung
  • Bekleidung: Wir nehmen Kinderbekleidung bis Grösse 140. Bringen Sie uns nur modisch aktuelle Kleidungsstücke in einwandfreiem Zustand. Bekleidung wird saisonsweise angenommen. Frühjahr- und Sommerware ab Jänner, Herbst- und Winterware samt Sportartikel ab Juli.
  • Babyartikel: Bitte auch hier nur Ware in einwandfreiem Zustand
  • Laufend, jedoch nach vorheriger telefonischer Absprache übernehmen wir: Wippen Hochstühle, Wickelauflagen, Gitter- und Reisebetten, Laufgitter, Rücken- und Bauchtragen, Sportartikel, etc.
  • Was wir aus Sicherheitsgründen nicht nehmen: Kinderwagen, Fahrräder, Kinderautositze, Fahrrad- und Schihelme


PREISGESTALTUNG

Die Verkaufspreise werden mit Ihnen festgelegt. Die Auszahlung beträgt 55% des Verkaufspreises (Kommission).


FRISTEN

  • Bekleidung bleibt bis Ende der Saison im Laden. Nicht verkaufte Winterware wird im Februar aussortiert, Sommersachen im August. Unverkaufte Ware geht wieder an Sie zurück.
  • Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Ansprüche auf die noch lagernden Artikel. Diese werden danach karitativen Zwecken zur Verfügung gestellt.

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